Satzung

des

Musikvereins "Lyra" Ehingen (Donau) e.V.


Allgemeines

§ 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen Musikverein „Lyra“ Ehingen (Donau) e.V. und hat
     seinen Sitz in Ehingen (Donau).

(2) Er ist im Vereinsregister eingetragen und damit ein rechtsfähiger Verein.

(3) Das Geschäftsjahr geht vom 01.10. bis zum 30.09. jeden Jahres.


§ 2 Vereinszweck, Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein ist Mitglied im Blasmusik-Kreisverband Ulm/Alb-Donau e.V..
     Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
     Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2) Zweck des Vereins ist die Erhaltung und Förderung der Blasmusik auf breiter
     Ebene sowie die Pflege des damit verbundenen heimatlichen Brauchtums. Der
     Verein veranstaltet öffentliche Konzerte, wirkt bei besonderen Anlässen kultureller
     Art mit und nimmt an Musikfesten sowie Wertungs- und Jugendkritikspielen teil.

(3) Zu diesem Zweck unterhält der Verein ein Blasorchester, das gleichzeitig
     Stadtkapelle ist. Er fördert die Fortbildung der Musikerinnen und Musiker. Der
     Verein unterhält außerdem einJugendblasorchester (Jugendkapelle) und fördert
     die musikalische Ausbildung von Kindern und Jugendlichen.Die Einrichtung
     weiterer Erwachsenen- und Jugendspielgruppierungen ist optional.
     Näheres regelt die Geschäftsordnung.

(4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
     Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet
     werden. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des
     Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt
     werden.

(5) Bei Bedarf können allgemeine Vereinsämter und die Vorstandsämter im Rahmen
     der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines
     Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Tätigkeitsvergütung i.S.d. § 3 Nr. 26a
     EStG ausgeübt werden.

(6) Der Verein ist parteipolitisch neutral. Er wird unter Wahrung der politischen und 
     religiösen Freiheit seiner Mitglieder nach demokratischen Grundsätzen geführt.

(7) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das gesamte Vereinsvermögen der
     Stadt Ehingen (Donau) mit der Bestimmung zu, es zu verwalten und bei
     Neugründung eines anderen Vereins mit den gleichen Bestrebungen und Zielen
     diesem zu übergeben. Wird innerhalb von 5 Jahren kein Verein in diesem Sinne
     gegründet, so verwendet die Stadt Ehingen (Donau) das Vermögen ausschließlich
     und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke.

 

 
 
Musikverein "Lyra" Ehingen(Donau) - Stadtkapelle Ehingen